Nein, nicht wirklich, schon gar nicht nach deutschem Recht. Wie die Dinge nun mal stehen, kaufst du ein eine Ware und es läuft auf ganz einfache Gewerbe- und Handelsgesetze hinaus: Kann dir jemand verbieten, mit 'nem alten rostigen Messer zu schneiden, auch wenn du ein neues von der gleichen Firma gekauft hast? Nein. Solange du den rechtmäßigen Erwerb der Ware/ Lizenz nachweisen kannst, kann dir keiner verbieten, die auch zu nutzen.
Selbst wenn es hart auf hart käme, hättest du im Falle von Adobe kein Problem - da mit der Aktivierung die technischen Möglichkeiten gegeben sind, dich dazu zu zwingen, deine vorherigen Lizenzen zu deaktivieren, diese Möglichkeit aber nicht genutzt wird, ist die Lage ziemlich eindeutig zu deinen Gunsten. Hinzu kommt, dass ein Adobe-Update keine Änderungen einer bestehenden Software ist, sondern eine selbständig lauffähige Applikation. Es gibt da so viel Ansatzpunkte, wo ein deutscher Richter wahrscheinlich nur Adobe aus dem Saal verweisen und denen die Gerichtskosten aufbrummen würde…
Ansonsten einfach mal gelassen sehen: Wenn dir Adobe schon erlaubt, deine Produkte auf 2 Systemen zu aktivieren, glaubst du dass das jemanden stört, wenn du alte Versionen neben neuen laufen lassen läßt? Die wissen das doch auch, dass das Gang und Gäbe ist und haben Verständnis dafür wegen der Kompatibilität. Glaub mir, wenn das große Druckereien mit -zig Acrobat-Lizenzen dürfen, fällt deine eine Production Studio- oder Photoshop-Lizenz nicht ins Gewicht. Solange du überhaupt kaufst, bist du doch trotzdem ein guter Kunde. ;O)
Mylenium