Tja, aber genau da liegt doch die Krux: Viele dieser EULAs sind von fragwürdig bis gesetzeswidrig (nach deutschem Recht) alles. Bestimmte Prozeduren lassen sich bestenfalls nach dem Prinzip der Präzedenz oder kaufmännischen Gewohnheiten rechtfertigen (z.B. von wegen “Mit dem Öffnen der Verpackung erkennen Sie die Nutzungsbedingungen…” - Nutzungsbedingungen, die man nicht vorher kennt, kann man nicht anerkennen, wenn Sie erst im Handbuch stehen…), aber das bedeutet nicht, dass nur, weil es alle machen, es rechtlich bindend wäre. Die Hersteller bewegen sich da uf sehr dünnem Eis und wissen das auch.
Mylenium