Wo ist das Problem? Die Arbeit ist dann doch erledigt und abgehakt. Wenn der Kunde dann Musik oder Modelle haben will, muss er sie für sich lizensieren, also kaufen. Das hat dann mit Deinem Auftrag doch nichts mehr zu tun. Die Lizensierung, die Du getätigt hast, bezieht sich auf Dich, und die darfst Du im Regelfall nicht weiterreichen.
Du gibst doch auch nicht Deine Softwarelizenzen weiter, damit der Kunde Deine Daten öffnen kann. Und letztlich sind die Kosten dafür ja auchmit im Angebot eingepreist.
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