Es würde mir ein weit weniger komisches Gefühl geben, wenn das da stehen würde. Tatsächlich steht “Verletzung der Schutzrechte” aber separat in einem anderen Paragraphen:
10.1 Wenn der Benutzer gegen diesen Lizenzvertrag verstößt, die Software ohne die erforderlichen Nutzungsrechte benutzt oder Maxons Schutzrechte auf sonstige Weise verletzt, wird das in diesem Lizenzvertrag erteilte Nutzungsrecht sofort unwirksam und Maxon kann diesen Lizenzvertrag fristlos kündigen. Der Benutzer muss dann jede Benutzung der Software sofort und vollständig einstellen und alle Vervielfältigungen löschen oder vernichten. Maxons sonstige Rechte, Ansprüche und Maßnahmen gegen den Benutzer bleiben vorbehalten.
Es gibt in Paragraph 8.4 keine Aussage darüber, was ein “wichtiger Grund” ist, nicht mal ein Beispiel, was da wohl gemeint sein könnte. Vielleicht ist das eine superspezielle juristische Formel mit einer ganz besonderen Bedeutung, aber das kann ich nicht beurteilen. Da Lizenzverstöße extra erwähnt werden, muß ich davon ausgehen, daß das eben nicht gemeint ist.
Es ist unwahrscheinlich, daß Maxon sich darauf stante pede berufen wird, um existierende Perpetuals abzuwürgen, sicher. Und was da so rumformuliert wird, würde mir im Normalfall am Mors vorbeigehen. Aber dummerweise ist man als User auf den Lizenzserver permanent angewiesen, und nach diesem EULA gibt es eben keine Garantie dafür.
(Den EULA mußte ich übrigens abnicken, um mich überhaupt am Lizenzserver anmelden zu können. Sprich, wenn man mit dieser einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, kommt man schon mal an sein Programm nicht mehr ran.)