Black Friday?

Hallo zusammen,

gibt es aktuell nenneswert gute Black Friday aktionen? - was lohnt sich zu kaufen? Freue mich über jede gute Info!
Danke!

https://gumroad.com/l/BJbck

:smiley:

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lol…:o) Noch was anderes?

bei https://www.pg-skies.net gibts ab 500€ einkauf 50% rabatt, ab 250€ einkauf noch 40%…

ist der nicht erst in knapp einer woche? also 25.11.?

4 tage

es gibt auch diverse die angebote die ganze woche über haben , manchmal noch inkl. montag (cyber monday)

Hier ne schöne Übersicht verschiedener Anbieter:

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RTD wird ooch ne Aktion machen… yes…

danke, kannte ich noch nicht, schon was über insydium in diesem Jahr bekannt?

marvelous designer 30%

RDT wird wohl auch ne Aktion haben… :wink: …yes!

Dieses Jahr fällt der Black Friday wohl aus ^^

http://www.pcwelt.de/news/Black-Friday-Chinesische-Firma-mahnt-deutsche-Haendler-ab-10077141.html

Schall und Rauch wenn du mich fragst!

DPMA Auszug: „Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Gegen Verletzer seines Markenrechts kann der Markeninhaber Unterlassungsansprüche beziehungsweise Schadenersatzansprüche geltend machen.“

Wenn man sich nun die Registrierung ansieht stellt man fest, dass ungewöhnlich viele Waren,- und Dienstleistungsbegrifflichkeiten eingetragen wurden. Schon absurd!

Allerdings wird mit der bloßen Verwendung des Begriffs „Black Friday“ erstmal gar keine „Waren,- und Dienstleistung“ im speziellen beworben. Es ist doch lediglich eine Art „Zeitangabe“ die einen bestimmt Tag (…immer der vierte Freitag im November) beschreibt.

Wenn jemand nur „Black Friday“ irgendwo verwendet, selbst im Zusammenhang mit „Rabatten“ oder „Aktionen“ usw., verletzt es solange keine Rechte Dritter, solange eben diese Begriffe nicht mit eingetragenen/registrierten Waren,- und Dienstleistung im speziellen verbindet oder bewirbt. Jeder kann zum Beispiel einen „Samsung“ - „Pflanzenschattenspenderschirm“ oder einen „Apple“ - „Klostein“ auf den Markt bringen ohne Probleme fürchten zu müssen. Oder ich kann auch in diesem Zusammenhang am „Black Friday“ auf „Render-Rabatte“ hinweisen, oder auch schreiben am [Apple Green Day] gibt es jede Menge Rabatte bei uns!“.
Was ich nicht schreiben dürfte wäre am „[Apple Green Day] gibt es MP3 Player und günstige Mac&Notebooks günstiger!“

Zum Beispiel hat sich E-Plus den Satz „Ja is denn heut schon Weihnachten“ als Wortmarke eintragen lassen, allerdings nur für Telekommunikationsdienste und Warenleistungen.

In entsprechenden Konstellationen sind also selbst Begriffe wie „Weihnachten“ unter gewissen Umständen und in ganz eng gefassten Bereichen schützbar. Jedoch nicht im Allgemeinen. Wo kämen wir da auch hin wenn sich jemand Begriffe wie „Weihnachten“, „Geburtstag“, „Liebe“, „Morgen“, „Grün Donnerstag“ oder „Black Friday“ allgemein schützen könnte. Hier versuchen nur wieder zwiespältige „Soziopathen“ Geld zu machen, und dies auf die übelste Art und Weise.

BTW: Hatten wir das Thema nicht schon letztes Jahr?! :slight_smile:

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Evermotion 50% am Freitag…

Da bin ich ganz bei Dir. K.A: ob das Thema letztes Jahr schon da war. Laut Bericht ist das ja schon '13 eingetragen worden. Es wundert mich, dass das überhaupt so eingetragen und so lange stehen gelassen wurde, aber angeblich gab es ja auch erst dieses Jahr eine erste Abmahnung. Der ganze Aufbau, z.B. dieses, äh, umfassende Waren- und Dienstleistungsangebot, lässt doch schon vermuten, was die Anwälte erreichen wollen. Erst “schwarzer Kaffee” als Marke registrieren lassen, und dann jedem einen überbraten, der irgendwo “schwarzer Kaffee” sagt oder schreibt. Auch das ist ja keine neue Idee und wurde umgesetzt, bis die Abmahner Millionäre waren …


=> Unreal Marketplace, kommenden Montag 24h Cyber Monday


Die Benutzung der Marke innerhalb der letzten 5 Jahre ist Anspruchsvoraussetzung von markenrechtlichen Ansprüchen, § 25 Abs.1 MarkenG.

Wichtig wäre noch der „Markenrechtlicher Benutzungszwang“.

Dies bedeutet ein wirtschaftlich sinnvolle, im Hinblick auf die betroffenen Produkte verkehrsübliche, zielgerichtete und der Unternehmensgröße angemessene Benutzung muss gegeben sein.

Sprich solange die „Super Union Holdings Ltd.“ Die Wortmarke nur zu Abmahnzwecke verwendet, ohne eigne Produkte anzubieten, rechtfertig noch keine Schutzrechte!

Sollte man eine Abmahnung erhalten, würde ich persönlich einfach die Einrede wegen § 25 Abs. 2 MarkenG. erheben. Die Beweislast für die Benutzung trifft dann den Markeninhaber. Die „Super Union Holdings Ltd.“ müsste dann beweisen welche ihrer Produkte von mir auf dem deutschen Markt, mit der Verwendung des Begriffs „Black Friday“ verletzt oder geschädigt worden sein soll.

https://www.advotec.de/advotec-markenrechtlicher-benutzungszwang-loeschung-marken.de.1602.hcmsl?mpl

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Was wird eigentlich noch nicht Abgemahnt…? :frowning:

Z. B. fehlerhafte Großschreibung oder Missbrauch von Auslassungspunkten.

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kOmMt nohh