OT: Rechner nur über 3 Jahre absetzbar?

Das deutsche Steuergesetz besagt, daß Rechner über einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschrieben werden können.
Und was, wenn man (heutzutage nicht unüblich) jedes Jahr - oder eben noch öfter - einen neuen kauft?
Gibt es da keine Sonderregelung?
Aus welcher Zeit stammt denn bitte dieses Gesetz?
Und: Angeblich sollen ja auch Zubehör und Peripheriegeräte (GraKa, Tablett, Maus) ebenfalls nur über 3 Jahre absetzbar seien.

Bin ich falsch informiert?
Wer weiß bescheid?
Vielen Dank und sorry für´s OT, aber ich würde gerne einkaufen doch unter diesen Umständen…

Gruß aus Hamburg

So richtig Bescheid weiß der Steuerberater, ein bisschen was weiß ich auch. Der Punkt ist, dass Rechner über ihren angenommenen Nutzungszeitraum abgeschrieben werden, und selbst wenn du jährlich eine neue High-End-Mühle kaufst, steht zu erwarten, dass die Vorgänger weiter genutzt werden… und sei’s nur am Ende ihres Daseins (nach 10 Jahren) als Print- oder Faxserver usw. Dass du einjährige Kisten zum Müll entsorgst, glaubt dir niemand :wink:

Übrigens gab es irgendwann mal auch längere Abschreibungszeiträume als 3 Jahre, insofern ist es sowieso schon halbwegs brauchbar.

Bernd

zur situation in deuetschland weiß ich leider nichts, aber zum trost: in italien ists diesselbe geschichte. total unverständlich und wer sich so einen blödsinn einfallen lässt . ..
ich glaub, in österreich ists aber ein jahr!? bin mir dabei nicht sicher. also firmensitz verlgen ,-)

Hallo.

Also, wenn ich mich nicht irre, ist das kein Problem.
Jeden Rechner, den Du Dir anschaffst, kannst Du innerhalb von drei Jahren
absetzen. Auch, wenn Du Dir jedes Jahr einen neuen kaufst.

Gruß, akima

yep.

Also, ich bin ja kein Steuerberater, beschäftige aber einen.

Wenn ich es recht weiss, dann konnte ich früher über 2 Jahre abschreiben und muss es jetzt über 3 Jahre tun. Das ändert sich ja alle 5 Minuten, daher befasse ich mich mit diesen Dingen kaum selbst.

ABER: Es muss kein Nachteil sein, wenn eine Anschaffung über einen längeren Zeitraum abgeschrieben wird, das ist Dir sicher klar, oder?

Z.b. kann es ja sein, daß Du im Jahr der Anschaffung wenig verdienst, in den beiden darauffolgenden Jahren aber viel verdienst. Dann freust Du Dich darüber, daß Du noch abschreiben kannst. Die Abschreibung wäre im verdienstarmen Jahr ja leider “verpufft”.

Insgesamt ärgert mich der Quatsch auch, ich hatte ein gutes Jahr und würde gern den Gewinn durch Investitionen senken. Das geht aber nicht so einfach und daher investiere ich halt auch nicht.

An die Börse mit dem Zaster, von dem Gewinn die Steuern zahlen und nach der Spekulationsfrist verkloppen. Zwischenfinanzierung durch bereits versteuertes Geld erledigen oder einen günstigen Kredit. Lohnt allemal mehr, als arbeiten. Man braucht allerdings Nerven. Und dann kommt es echt nicht mehr drauf an, ob Du den Rechner überhaupt abschreiben kannst, oder nicht. Work less, make more.

:wink:

Jens

P.S: Mein leichtsinniger Umgang mit Geld soll natürlich kein Beispiel sein und das ist auch keine Beratung gewesen.

P.P.S: Du kannst natürlich auch einen Rechner wieder vekaufen, den Du nur zu einem Drittel abgeschrieben hast. Die Abschreibung endet dann, Einnahme verbuchen und in den nächsten Rechner stecken. Von dem kannst Du dann wieder ein Drittel abschreiben usw. Wenn ich das recht interpretierte, dann hat die Abschreibung mit dem Wertverlust des Investitionsguts zu tun. Und der ist halt nicht so hoch, wie man es gern hätte - was der Wiederverkaufswert ja auch zeigt.

P.P.P.S: Fuer mich ist es egal, ob ich mein Geld dem Finanzamt nachwerfe, oder dem Steuerberater. Weg isses allemal.

Hallo Akima,

das ist für manche schon ein Problem, für mich z.b. auch - nämlich immer dann, wenn man ein recht unregelmäßiges Einkommen hat:

Also, ich kriege einen schönen Auftrag rein, sagen wir 30 000 Euro.
Ich kaufe einen prima Rechner für 10 000 Euro.

Den kann ich aber nur zu 3 333 Euro abschreiben.
Als Gewinn muss ich nun 26 667 Euro versteuern.

In den folgenden Jahren verdiene ich nichts. Da ich das nicht vorher weiss, behalte ich meinen Rechner. Die 2 Abschreibungen von je 3 333 Euro nützen mir nichts, ich kriege für eine “verpuffte” Abschreibung nichts vom Finanzamt zurück.

Hat man ungefähr gleichmäßige Einnahmen, ist das alles wirklich kein Problem. Beamte können daher mit diesem Steuerrecht ganz gut leben.

Jens

Hi Jens.

Es gibt wenig, was ich soo widerlich finde, wie Steuerfragen. :puke:
Deshalb leiste ich mir auch seit Jahren einen Profi. Ohne gehts auch praktisch gar nicht,
dafür sorgt schon die Steuerpolitik, dass die zigtausend Steuerberater ja auch bloß genug zu haben (ich sag nur Bierdeckel lol).

Zur Sache. Ich meine zu wissen, dass man - genau für den Fall, dass die Einnahmen stark variieren - Abschreibungen “verschieben” kann. Details kann ich Dir allerdings nicht sagen, doch dafür gibts ja das www, den Steuerhilfeverein, bzw. eben oben angesprochene Profis.

CU, akima

Nicht für Selbständige…

Bernd

und genau da haben wir ja auch den grund für diese komische regelung.
ich meine mich aber zu erinnern, dass meine rechner alle nur auf 1-2 jahre abgeschrieben werden.. kann mich aber auch irren. ich schalte bei den gesprächen nach ner stunde ganz gerne einfach mal auf durchzug :wink:

basti

hallo jens,

informiere dich mal über investitionsrücklagen/steuerfreie rücklagen.

ist genau das plugin für dein problem.

ist aber bei den meisten programmen(steuerberatern) schwer installierbar.

gruss m

Ansparabschreibung heisst das Zauberwort :wink:
Gruß Stefan

… die aber spätestens im 3. Jahr aufgelöst werden muss. Und wenn man dann zwei magere Jahre hatte, zahlt man im dritten dennoch einen Haufen Steuern, obwohl nichts reingekommen ist. Hat also durchaus Zeitbomben-Potential.

Bernd

steht unter punkt 3 des angehängten pdf’s.
gruss m

da kann ich nicht ganz folgen.

warum sollte man in mageren jahren viel steuern zahlen?
klar, zählt der betrag dann zum gewinn und muss mit versteuert werden.
(aber bspw. besser 2 jahre auf 35% zahlen als im 1. 48% und im 2. 0% da unter der mindestgrenze)
aber recht hast du damit, dass diese option natürlich sehr spekulativ ist,
und somit ein erhöhtes risiko birgt.

gruss m

naja, das thema ist bestimmt nicht mein spezialgebiet
/ keine gewährleistung :slight_smile:

Die Investitionsrücklage bedeutet im Klartext, dass du Gewinne eines Jahres nicht in diesem Jahr versteuerst, weil du nächstes Jahr gaaaaanz viel investieren willst, und das jetzt schon genau weißt. Du sagst also, du wirst z.B. 30.000,- Euro für neue Computer ausgeben, und legst das Geld gleich auf die Seite… offiziell.

Blöderweise läuft das nächste Jahr nicht so toll, und du kaufst KEINE Computer, sondern brauchst das Geld, um davon zu leben. Im Jahr darauf das gleiche. Und dann kommt das Finanzamt und sagt: Keine Investition, keine berechtigte Rücklage, also versteuern. Und JETZT zahlst du für die 30.000,- Euro Steuern plus nochwas für Verzögerung. Obwohl vielleicht in dem Jahr immer noch nicht viel Geld gekommen ist. Glaub mir, ich weiß, wovon ich rede… 13 Jahre Selbständigkeit hinterlassen alle nur möglichen Spuren :wink:

Bernd

Hallo Jens,

wäre nicht Leasing eine Lösung für dich? Die Raten kann man AFAIK
direkt von der Steuer absetzen und müssen nicht abgeschrieben werden.
Und du hast immer relativ aktuelle Hardware.

Hallo bernd,
Klar, so eine Ansparabschreibung ist spekulativ, da sie auf der Hoffnung basiert, man könne im nächsten Jahr investiern. Da sich das im 2. Jahr jedoch bereits abzeichnet, dass das schiefgehen könnte, kann man dann natürlich schon gezielt gegensteuern. So eine Ansparabschreibung MUSS man gut im Auge behalten und vor allem immer genügend Rücklagen für Steuern haben. Ich rate mit Sicherheit keinem zu Ansparabschreibungen, das überlasse ich den Steuerberatern. Ich wollte nur den richtigen Suchbegriff liefern :wink:
Klar, gebe ich Dir recht, die Gewinnverteilung ist manchmal ein wenig “ungerecht”.
Viele Grüße,
Stefan

fuer eine ansparabschreibung musst du gewerblich taetig sein und noch ne reihe anderer regeln beachten - ich waer da vorsichtig! normalerweise wird hier außerdem jedem geraten freiberuflich zu bleiben, da man ja die GewSt spart, demnach ist man nicht gewerblich, was bedeutet, die besonderheit des §7g greifen nicht.
das vielen geraten wird freiberufl. zu bleiben ist an sich richtig, wenn man deren umsatzstaerke anschauen wuerde (ich hab da speziell freelancer im kopf, die gerade anfangen). der aufwand der verschiedenen pflichten eines gewerbl. unternehmers wuerde die evtl. finanziellen vorteile nicht rechtfertigen.
das vorurteil das gewerbl. unternehmer hoeher belastet sind durch die GewSt stimmt so auch nicht. es erfolgt eine anrechnung der GewSt auf die ESt, die teilweise sogar zu guenstigeren ergebnissen fuehrt wie im fall ohne gewst.
dazu kommt auch, dass man als gewerblicher unternehmer gesetzl. geschuetzter ist, weil man unter das handelsgesetz faellt.

die abschreibung als solche bemisst sich nach der betriebsgewoehnlichen nutzungsdauer! diese betriebsgewoehnliche nutzungsdauer ist beim fa nachzuweisen.
es gibt mehr als genug leute, die ihre rechner laenger wie 3 jahre nutzen, genauso wie es leute gibt, die ihre rechner kuerzer nutzen. die 3 jahre sind ein mittelweg.
das sich jeder benachteiligt fuehlt und unser staatskasper es jedem recht machen will, hat erst dazu gefuehrt, dass keiner mehr im steuerrecht durchsieht. von daher wär ich vorsichtig einerseits auf die nicht beruecksichtigung der eigenen interessen zu schimpfen und andererseits auch ueber diesen irrgarten von paragraphen.

tip:
habt ihr bereits nen rechner und kauft euch teile nach, sind das ersatzbeschaffungen, welche sofort voll abziehbar sind.

>>habt ihr bereits nen rechner und kauft euch teile nach, sind das ersatzbeschaffungen, welche sofort voll abziehbar sind.

bist Du sicher? laut meiner info sind alle ersatzteile ebenfalls nur über 3 jahre absetzbar, da “einzeln und ohne rechner nicht funktionstüchtig” (siehe mein ursprungs-thread)