OT: Rechner nur über 3 Jahre absetzbar?

fuer eine ansparabschreibung musst du gewerblich taetig sein und noch ne reihe anderer regeln beachten - ich waer da vorsichtig! normalerweise wird hier außerdem jedem geraten freiberuflich zu bleiben, da man ja die GewSt spart, demnach ist man nicht gewerblich, was bedeutet, die besonderheit des §7g greifen nicht.
das vielen geraten wird freiberufl. zu bleiben ist an sich richtig, wenn man deren umsatzstaerke anschauen wuerde (ich hab da speziell freelancer im kopf, die gerade anfangen). der aufwand der verschiedenen pflichten eines gewerbl. unternehmers wuerde die evtl. finanziellen vorteile nicht rechtfertigen.
das vorurteil das gewerbl. unternehmer hoeher belastet sind durch die GewSt stimmt so auch nicht. es erfolgt eine anrechnung der GewSt auf die ESt, die teilweise sogar zu guenstigeren ergebnissen fuehrt wie im fall ohne gewst.
dazu kommt auch, dass man als gewerblicher unternehmer gesetzl. geschuetzter ist, weil man unter das handelsgesetz faellt.

die abschreibung als solche bemisst sich nach der betriebsgewoehnlichen nutzungsdauer! diese betriebsgewoehnliche nutzungsdauer ist beim fa nachzuweisen.
es gibt mehr als genug leute, die ihre rechner laenger wie 3 jahre nutzen, genauso wie es leute gibt, die ihre rechner kuerzer nutzen. die 3 jahre sind ein mittelweg.
das sich jeder benachteiligt fuehlt und unser staatskasper es jedem recht machen will, hat erst dazu gefuehrt, dass keiner mehr im steuerrecht durchsieht. von daher wär ich vorsichtig einerseits auf die nicht beruecksichtigung der eigenen interessen zu schimpfen und andererseits auch ueber diesen irrgarten von paragraphen.

tip:
habt ihr bereits nen rechner und kauft euch teile nach, sind das ersatzbeschaffungen, welche sofort voll abziehbar sind.