Moin;
die Frage kam hier sicherlich schon öfter vor:
Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich Sachen bei Turbosquid verticken möchte?
Oder reicht da die Kleinunternehmer-Regelung aus, wenn der Betrag entsprechend bleibt?
Weiß da jemand was?
Danke im Voraus!
achtung, das ich keine rechstverbindliche Steuerberatung
Du musst erstmal kein Gewerbe anmelden. Das ist Turbosquid nämlich total egal was Du machst.
Wenn Du genau ein Modell für 6,98€ verkaufst ist das allen egal, inkl. dem Finanzamt. In dem Moment wenn Deine Umsätze regelmäßig sind solltest Du ein kleines Gewerbe anmelden (ca. 20 €) mit der Kleinunternehmer Regel.
Ich geb hier auch keine Rechtsverbindliche Aussage, aber eine Gewerbliche Gründung ist immer dann von Nöten, sobald eine Ware verkauft wird. Was in dem Fall wohl zutrifft. Der Umsatz ist da erstmal egal. dass es bei 7 euro keinen Sötrt mag sein, Rechtlich sieht das sicherlich anders aus;-)
Ist in einigen Belangen sicherlich ne Grauzone. Dein Steuerberater sollte dir da Weiterhelfen können.
Du kannst Dein Modell auch für 17800 Euro verkaufen. Ich habe auch kein Gewerbe angemeldet aber wenn ich über den Satz komme,muss ich eben nur im nächsten Jahr Umständlichkeitssteuer abführen.Bei den 3D-Gewerbe befinden wir uns im finanzrechlichen Bereich quasi in einer Grauzone.Wir sind weder Fisch noch Fleisch.
ware verkaufen trifft nur auf den fall zu, dass es kosten sind die man durchreicht. wenn du poster verkaufst, dann brauchst du n gewerbe weil du papier und farben einkaufst, z.b.
3d modell ist kein physischer gegenstand… virtuell zählt nichts als ware in dem sinne.
@zeitmeister: fredi kommt der wahrheit am nächsten hier
Zählt dann Software auch nur als Ware wenn ich sie auf ne DVD brenne, als Download aber nicht? Die Begründung an sich finde ich eher wage. Wie schon gesagt ist das sicherlich ein Grauzonen Bereich, nur man sollte im Falle einer Steuerprüfung halt einfach die richtigen Argumente schonmal parat haben
dass das für software oder andere virtuelle sache n auf cd unklar ist, weiß ich. aber das andere was ich gesagt habe steht. denn so wird das normalerweise gehandhabt. das ist ja auch keine regel von 2012 und somit auf aktuellem stand was die joblandschaft angeht. das ist halt noch aus ner zeit als diese beschreibung auf 99% aller jobs zutraf.
Also angenommen, ich bin festangestellt und möchte nebenbei Modelle bei Turbosquid verkaufen - wie wäre der rechtliche Ablauf?
Ich verkaufe z.B. innerhalb von 12 Monaten Modelle, mit denen ich ingesamt 23.000 Euro verdiene. Was mache ich dann nächstes Jahr? Mich beim Finanzamt melden und sagen:“Hey! Ich habe so und so viel Geld durch verkaufte Modelle eingenommen aber habe kein Gewerbe und weiß auch gar nicht, wie das rechtlich ist! Aber das Geld hab ich!”?
So ganz steige ich da nicht durch
Genau genommen musst du ab dem Zeitpzunkt, ab dem du etwas verkaufst, also gewerblich tätig wirst ein Gewerbe anmelden. Einfach zu sagen das ist ne Grauzone halte ich für gefährlich. Klar kann es lange gut gehen, aber was sagst du dann am Ende dem Steuerprüfer falls er vor der tür steht?
Dass das ne Grauzone ist wird dem glaube ich nicht genügen. Du verkaufst etwas, also bist du gewerblich tätig. Ruf doch mal kurz beim Finanzamt an, die werden einem da sicherlich was erzählen können.
Grundsätzlich ja aber es gibt halt ein paar Ausnahmen (z.B Freiberufliche künstlerische Nebentätigkeit) bei der es nicht notwendig ist ein Gewerbe anzumelden. Da reicht eine Einnahme-Überschußrechnung für das Finanzamt.
Im Link von trons Beitrag wird das gut beschrieben
Und ja, das Finanzamt (bzw. ein Steuerberater) zu fragen ist eine gute Idee
Vorsicht… Als Freiberufler sollte man schon genau darauf achten, seine Dienstleistungen zu den Gewerbetreibenden abzugrenzen und entsprechend darzustellen.
Beliebtes Beispiel dafür ist die Werbeagentur, die die von ihr gestalteten Kataloge und Prospekte selber bei der Druckerei in Auftrag gab und dem Kunden weiter berechnete. Das wurde als gewerbliche Tätigkeit eingestuft mit der Folge, das die Werbeagentur für mehrere Jahre Gewerbesteuer nachzahlen musste, was dann die Insolvenz zur Folge hatte.
Eine Beratung durch die zuständigen Ämter wäre sicherlich sehr angebracht.
Die E/Ü Rechung als Gewinnermittlung hat mit dem Thema weniger zu tun. Sobald man ein Gewerbe führt, ist die Gewinnermittlungsart u.U. wieder Umsatz abhängig.
Das Anmelden des Gewerbes ist nicht davon abhängig, ob man eine Nebentätigkeit ausführt. Ich bin seit 20 Jahren hauptberuflich freiberuflicher Grafiker und muss mit meiner Tätigkeit kein Gewerbe anmelden. Wichtig dabei ist, wie André schon erklärte, dass es auch eine rein freiberufliche Tätigkeit bleibt. Die beschriebene Agentur handelt mit dem Katalog als Ware. In dem Moment wo die Hardware und nicht das geistige Gut was geschaffen wurde im Vordergrund steht (oder überhaupt vorhanden ist) handelt es sich nicht mehr um eine rein freiberufliche Tätigkeit.
Einen ähnlichen Unterschied gibt es mit den DVDs. Stellst Du individuelle Modelle für Deinen Kunden her, wird es einfach sein, dem FA klar zu machen, dass die ein oder zwei DVDs mit den Dateien, die ich dem Kunden schicke, der Datenübermittlung des individuellen Auftrags galten. Nehme ich diese DVD, brenne sie 100fach und verkaufe die dann an 100 Kunden, steht der Handel mit der Ware und nicht das geistige, individuelle Gut im Vordergrund. Spätestens dann würde ich den Steuerberater aufsuchen, evtl. ist sogar das noch Graubereich. Glaube ich aber nicht.
Etwas anders gelagert sind die Shopplattformen wie die vom Kraken. Ich habe mich ebenfalls dort angemeldet, ist aber schon ein paar Jahre her. Eine Gewerbeanmeldung war damals dafür nicht nötig. Vielleicht weil das bei fast allen dort Gemeldeten nur ein Nebenverdienst ist und das evtl. eine Rolle spielt, ich weiß es nicht mehr. Im Kopf geblieben ist mir bei der Frage nach Freiberuf oder Gewerbe jedenfalls der grundsätzliche Gedanke, dass sich wenig davon zu 100% erschließen lässt, dass sich die Regeln schnell ändern können und daß scheinbare Kleinigkeiten bei der Abgrenzung eine große Rolle spielen können wie beim Katalogverkauf.
Deshalb auch von mir: brauchen wirst Du das Gewerbe nicht, es ist in einigen Fällen sogar hinderlich*. Aber der Anruf beim Steuerberater ist Pflicht und kann Dir einigen Ärger ersparen.
Als Freiberufler muss ich z.B. heute keine pädagogische Fortbildung abgeschlossen haben (AdA-Schein) um ausbilden zu dürfen. Das kann sich aber schnell wieder ändern und ist wieder ein anderes Thema ^^
das mit der E/Ü Rechnung bezog sich auf ‘nicht gewerbliche’ Tätigkeiten (ob Hauptberuflich oder Nebenberuflich ist erst mal egal) und war als Antwort für okazaky gedacht.
Sobald Du Auftragsarbeiten als Freiberufler (Haupt- oder Nebentätigkeit) annimmst, sollte man ein Gewerbe dafür anmelden.
(Im Link von tron steht ja ein gutes Beispiel für (freiberufliche) Fotografen wenn sie im Bereich Auftragsarbeiten oder Hochzeitsfotografie tätig sind)
Beim Turbokraken erstellt man ja keine Auftragsarbeiten für jemanden bestimmtes sondern ‘künstlerische’ Modelle die zum allgemeinen Verkauf angeboten werden, deshalb wäre eine Gewerbeanmeldung dafür sehr wahrscheinlich nicht notwendig.
Aber wie bereits (auch von Dir) gesagt/geschrieben, ein Nachfragen beim FA und/oder Steuerberater kann nicht schaden.
sorry, wenn ich noch mal dazwischen funke, aber der Umkehrschluss aus diesem Fotografenbeispiel ist so nicht richtig.
Der Freiberuflerstatus hat nichts damit zu tun, dass man keine Auftragsarbeiten ausführen darf. Dann dürften Architekten, Industriedesigner, Grafiker ja nur Aufträge annehmen, wenn sie auch ein Gewerbe angemeldet haben. Das wäre praktisch eine Abschaffung des Freiberuflers…
Hier noch mal eine Definition des Freiberuflers: Freier Beruf (Deutschland) – Wikipedia
Es gibt da viele Grauzonen, wie das Fotografenbeispiel zeigt. Ich glaúbe eher, dass es in diesem Beispiel darum geht, das der Fotograf nicht in erster Linie künstlerisch, sondern handwerklich tätig ist, was der Definition der freien Berufe entgegen läuft.
Genauso kann ein Apotheker ohne Apotheke als Freiberufler anerkannt werden, ein Apotheker mit Apotheke muss ein Gewerbe anmelden, da er ja als Händler tätig ist…
Die Abstufung geht übrigens generell vom Freiberufler Richtung Gewerbetätigkeit. Mit anderen Worten: man verliert vor dem FA schnell den Freiberuflerstatus wenn man z.B. handelt, bekommt den Status aber nicht so schnell bzw. garnicht, nur weil man zum Handel noch eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. M.E. Ist es auch so, dass man nur eines ist und nicht für einen Teil Gewerbe und den anderen Freiberufler ist.
Ich empfehle übrigens den Steuerberater, auf keinen Fall das Gewerbeamt oder das FA. Die sind gerne und schnell dabei, einem das Gewerbe nahezulegen. Sind ja schließlich Einnahmen ^^